Auszug aus unseren Reisebedingungen:  

die ausführlichen Reisebedingungen erhalten Sie mit der Reisebestätigung oder auf spezielle Anforderung


Abschluss des Reisevertrages

Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.

Bezahlung

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, max. jedoch DM 500,-- pro Person zu leisten. Die Restzahlung hat spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen.

Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Sofern eine Reise nicht anders beschrieben ist, erfolgt die Unterbringung in Doppelzimmern. Sollte dies aufgrund des Fehlens eines Zimmerpartners nicht möglich sein, ist der Veranstalter berechtigt, die Mehrkosten für die Einzelzimmerunterbringung in Rechnung zu stellen. Im Falle der Beförderung im Linienverkehr tritt der Reiseveranstalter diesbezüglich nur als Vermittler auf. Falls im Reiseprospekt nicht anders vermerkt, fallen evtl. Flughafengebühren zu Lasten des Kunden.

Rücktritt durch den Kunden

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, werden folgende pauschalierte Gebühren berechnet: bis 6 Wochen vor Reiseantritt DM 100,--, ab 41.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, bei noch kürzerfristigem Rücktritt 60 % des Reisepreises.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

1. Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung die Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.

2. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis 2 Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall bereits eingezahlte Reisekosten unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche hat der Kunde nicht.

Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbeschränkung

Der Reiseveranstalter haftet für die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen. Im Fall eines Schadens des Kunden ist die vertragliche Haftung des Veranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern ein Schaden weder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn er allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Er haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Sportveranstaltungen etc.)

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise geltend zu machen. Ansprüche des Kunden verjähren 6 Monate nach dem vertraglichen Ende der Reise.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder im Rahmen der Sorgfaltspflicht bekannt sein müssten. Der Reisende ist für die Einhaltung und Durchführung aller für die Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter haftet auch nicht für die fristgerechte Erteilung notwendiger Visa, sofern er die Verzögerung der Bearbeitung nicht zu vertreten hat.

Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

Reiseversicherungen

Sofern in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ist eine Reise-Rücktrittskostenversicherung im Reisepreis nicht enthalten. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde entsprechende Formulare der Europäischen Reiseversicherungs-AG. Der Abschluss hat nach den Bedingungen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung zu erfolgen. Allgemeine Reiseversicherungen, wie Reisegepäck-, Unfall-, und Krankenversicherungen können bis zum Tag der Abreise abgeschlossen werden.

Insolvenzschutz-Versicherung

Die gesetzliche Insolvenzschutz-Versicherung, abgeschlossen beim tourVERS Touristik-Versicherungsservice in München ist im Reisepreis enthalten. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Rechnung oder mit den Reiseunterlagen.

Alle Angaben der jeweiligen Reiseprogramme entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Herborn.

Greifenstein, 15.11.98